Innerörtliche Verkehrsbelastung reduzieren - Neuhofen zukünftig entwickeln

Veröffentlicht am 15.03.2014 in Kommunales

Quelle: googlemaps

Nördliche Ortsrandstraße JETZT umsetzen!

Seit Jahren nimmt die innerörtliche Verkehrsbelastung in Neuhofen zu. Zudem hat die bauliche Entwicklung Neuhofens die vom gültigen Flächennutzungsplan gesteckten Grenzen erreicht.

Eine Lösung bietet hier nur die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Entwicklung eines Baugebietes (aus Wohn- und Mischgebiet) nördlich des bestehenden Baugebietes Birkenhorst-Kupfernagel.

Die Fakten:

  1. Seit Jahren nimmt die innerörtliche Verkehrsbelastung in Neuhofen zu. Ein Hauptverkehrsstrom führt durch die Jahnstraße zu und von der B9 mit erheblichem Verkehrsaufkommen in der Rottstraße vom Norden, der Hauptstraße/Jahnstraße aus dem Osten, sowie der Rehbachstraße aus dem Süden. Entlastung böte eine nördliche Ortsrandstraße, die die Verkehrsströme aus dem Wohngebiet Rosenäcker  über das Industriegebiet West ableitet (graue Strecke im Plan).
    Eine zeitnahe Realisierung ist die einzige Möglichkeit, die Belastung der Bürger durch den Innerortsverkehr - z.B. Kreuzung Rottstraße/Jahnstraße/Rehbachstraße - nennenswert zu verringern. Die Notwendigkeit einer Verkehrsentlastung wurde gerade durch das Verkehrslärmgutachten bestätigt.
    Zudem wäre diese Straße, da schon Teil des gegenwärtigen Flächennutzungsplans auch realisierbar - allerdings waren bislang die finanziellen Mittel dafür nicht vorhanden.
  2. Die bauliche Entwicklung Neuhofens hat die vom gültigen Flächennutzungsplan gesteckten Grenzen erreicht. Weitere Baugebiete können nur dann entwickelt und wichtige Infrastrukturprojekte nur dann geplant und von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden, wenn der Flächennutzungsplan geändert oder neu aufgestellt wird. Dies bedeutet konkret, dass Bebauungspläne aus bestehenden Flächennutzungsplänen heraus entwickelt werden müssen - hier will Neuhofen auch zukünftig Herr des Verfahrens sein. Die an die Ortsrandstraße angrenzende Fläche zum bisherigen Baugebiet Birkenhorst-Kupfernagel (im Plan Blau und Orange dargestellt) ist im bisherigen Flächennutzungsplan noch als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
    Da nun der Landesgesetzgeber bestimmt hat, dass die im Zuge der Kommunalreform gebildeten Verbandsgemeinden innerhalb einer Fünfjahresfrist einen neuen Flächennutzungsplan aufstellen müssen, und damit der künftige Verbandsgemeinderat Herr dieses Verfahrens sein wird, sieht die SPD hier  Handlungsnotwendigkeit. 

Die Lösung:

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit Entwicklung eines Baugebietes (aus Wohn- und Mischgebiet) nördlich des bestehenden Baugebietes Birkenhorst-Kupfernagel. Hieraus ergeben sich wechselseitig wirkende Effekte:

  1. Die Finanzierung der nördlichen Ortsrandstraße wird möglich, da diese nicht nur Verbindungsstraße, sondern auch Erschließungsstraße für das zukünftige Baugebiet ist.
  2. Entlang des Straßenverlaufs ist ein schmales Mischgebiet möglich, dessen Lage durch die direkte Straßenanbindung solche Investoren begünstigt, die auf eine schnelle Verkehrsverbindung Wert legen.
  3. Dieses Mischgebiet wiederum schirmt den zu erwartenden Verkehrslärm der Ortsrandstraße von der künftigen Wohnbebauung ab.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans stellen wir auch sicher, dass die weitere Entwicklung Neuhofens sowie wichtige zukünftige Verkehrsprojekte nicht blockiert werden, bis die neu zu bildende Verbandsgemeinde eine Neuaufstellung durchgeführt hat - ein Verfahren, das Jahre dauert. Zudem können wir durch frühzeitige Planung der Baugebiete einer möglichen Verwehrung durch die Regionalplanung und deren eigenen Vorstellungen und Vorgaben zuvorkommen.

Deshalb haben die Mitglieder des Ortsvereins und der Fraktion auf ihrer Klausurtagung im November 2013 einen Beschluss für einen Antrag (siehe Kasten links) zur zukünftigen Entwicklung unserer Gemeinde gefasst, den die SPD-Fraktion zur Ratssitzung am 10.12.2013 eingebracht hat.

Der Antrag wurde mit Mehrheit beschlossen. Damit ist der Weg für die Planung durch die Verwaltung frei. (den Antrag finden Sie hier)

 

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