Anträge

2024

  • Antrag: Sachstand zur Entwicklung eines Lebensmitteleinzelhandelsmarktes (LEH), einer Wohnbebauung und der Errichtung von Gewerbeobjekten (Ärztehaus) auf dem bisherigen Tennensportplatz

    In der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2024 teilten Sie dem Ortsgemeinderat unter TOP 8 Mitteilungen und Anfragen öffentlich mit, dass der Investor und Käufer des Sportplatzes in Neuhofen, die Firma Schoofs Immobilien in Frankfurt am 15.02.2024 Insolvenz beim Amtsgericht Offenbach an Main beantragt hat. Der tatsächliche Vertragspartner der Gemeinde Neuhofen, die Projektgesellschaft „Am Sportplatz Neuhofen GmbH & Co. KG“ soll jedoch von der Insolvenz der Muttergesellschaft nicht betroffen sein und habe auch keine eigene Insolvenz angemeldet.

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2023

  • Antrag: öffentliche Trinkwasserspender

    Die Ortsgemeinde Neuhofen prüft die technischen und finanziellen Voraussetzungen zur Errichtung eines öffentlich zugänglichen Trinkwasserspenders in zentraler Ortslage (z.B. auf dem Partnerschaftsplatz und/oder entlang des Rehbachwanderweges). Zur Finanzierung des Projektes soll mit dem zuständigen Wasserversorger der Gemeinde Neuhofen, dem Zweckverband für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe in Schifferstadt, Kontakt aufgenommen werden, um ggf. eine Kostenbeteiligung zu erreichen. Zudem soll ein Förderantrag beim zuständigen Landesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Mainz gestellt werden

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  • Antrag: Elternbeteiligung bzgl. des Schulangebots zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

    Unabhängig von der gewählten Form der Erweiterung (große oder kleine Variante) soll der Bau einer Frischküche eingeplant werden. Um den Raumbedarf für die Frischküche ermitteln zu können wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Versorgung der Kindertagesstätten „Im Pavillon“ und „Villa Kunterbunt“ ebenfalls über die Frischküche der Schule verwirklicht werden kann. Es soll in diesem Zusammenhang auch geprüft werden, wie im Falle der Versorgung durch die neue Frischküche der Schule die in der „Villa Kunterbunt“ freiwerdenden Räumlichkeiten sinnvoll umgewidmet werden können.

    Wie im Antrag der CDU-Fraktion dargestellt, gibt es für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung verschiedene Varianten:

    • Die Ganztagsschule in verpflichtender Form

    • Die Ganztagesschule in Angebotsform und

    • Die Betreuende Grundschule/Ganztagsschule in offener Form kombiniert mit Hortangebot.

    Anders als unsere geschätzten Ratskolleginnen und -kollegen der CDU wollen wir jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Form ausschließen. Wir legen großen Wert darauf, in die Entscheidung über das zukünftige Schulangebot auch die betroffenen Eltern einzubeziehen. Wie im Antrag der CDU-Fraktion zu lesen, ist es im Verfahren nicht vorgesehen, Eltern zu beteiligen, deren Kinder nicht in der Schule sind. Wir halten es aber für sehr wichtig, auch die Eltern einzubeziehen, deren Kinder noch nicht die Rehbachschule besuchen, aber ab dem Schuljahr 2026/2027 ff eingeschult werden, die Kinder also, die den Rechtsanspruch haben werden.

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  • Anfragen: Ausstattung Rehbachschule, Betruungsplätze

    1. Anfrage/Antrag bzgl. der techn. Ausstattung der Rehbachschule

    2. Anfrage bzgl. der Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen in der betreuenden Grundschule und dem Hort der Villa Kunterbunt dem Hort der Villa Kunterbunt

    3. Antrag bzgl. der Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen in der betreuenden Grundschule und dem Hort der Villa Kunterbunt zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach dem Ganztagsförderungsgesetzt (GaFöG)

    4. Anfrage bzgl. der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf 7 Stunden Betreuung am Stück in einer Kindertageseinrichtung.

    5. Anfrage zum Sachstand bzgl. des Antrags der CDU-Ortsgemeinderatsfraktion in der 38. Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhofen am 28. März 2023

    6. Anfrage zum Sachstand bzgl. des Antrags der SPD-Ortsgemeinderatsfraktion in der 38. Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhofen am 28. März 2023

     

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